Allgemeine Geschäftsbedingungen
1Allgemeines
Für den Unterricht in der Gitarrenschule Tirando gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden.Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
2Probezeit / Probemonat
Die ersten 4 tatsächlich durchgeführten Unterrichtseinheiten nach der Probestunde gelten als Probezeit / Probemonat.
3Unterrichtshonorar / Monatsbeitrag
Der monatliche Kostenbeitrag wird abrechnungstechnisch als Jahresbeitrag, geteilt durch 12 Monate, errechnet und ist somit in gleichbleibender Höhe, jeden Monat im Voraus, auch in den Ferien zu entrichten. Die Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten beträgt im Jahr 37. Im Falle einer Überschreitung der vereinbarten Unterrichtseinheiten werden diese nicht in Rechnung gestellt.
4Einzugsermächtigung
5Vertragsdauer
Der Unterrichtsvertrag besteht jeweils für die Dauer eines Schulhalbjahres (6 Monate), jeweils vom 01. April bis 30. September und vom 01. Oktober bis 31. März. Wird der Unterrichtsvertrag nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt, verlän- gert sich dieser automatisch um ein weiteres Halbjahr (6 Monate).
6Kündigung
7Unterrichtsmaterialien / Ausleihinstrument
Unterrichtsmaterialien wie Notenschulen sind im Monats- beitrag nicht enthalten. Die Teilnehmer/innen und der gesetzliche Vertreter müssen selbst die Unterrichtsmaterialien wie z.B. Gitarren, Noten- schulen kaufen. In Ausnahmefällen können während der Probezeit und nach Bedarf Gitarren (mit einem separaten Ausleihinstrumenten- Vertrag) von der Gitarrenschule Tirando ausgeliehen werden.
8Ferien
9Unterrichtsausfall / Krankheit
Die Lehrkraft Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben. Die Lehrkraft bietet hierzu im Laufe eines Kalenderjahres bis zu zwei Nachholtermine zur Auswahl an Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die abgesagten Unterrichtsstunden je nach Unterrichtsausfall finanziell erstattet. Wird der vereinbarte Nachholtermin von der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer nicht wahrgenommen, so erlischt der Ersatzanspruch.
10Fotografieren / Filmen / Stimm- und Tonaufnahme
Im Innenbereich der Musikschulräumlichkeiten werden aus Sicherheitsgründen Videoaufzeichnungen angefertigt. Diese werden für maximal 14 Tage gespeichert und dann gelöscht. Die Teilnehmer/innen, gesetzliche Vertreter, Familien- mitglieder sowie Begleitpersonen dürfen weder in den Räumlichkeiten der Gitarrenschule Tirando fotografieren, lmen noch sind Stimm- und Tonaufnahmen erlaubt. Ausnahmen sind Schulfeste, Konzerte und Auftritte. Falls es nötig ist, bittet die Gitarrenschule Tirando die Teilnehmer/innen oder gesetzlichen Vertreter um eine schriftliche Zustimmung.
11Besondere Vereinbarung
Die Teilnehmer/innen, gesetzliche Vertreter, Familienmitglieder sowie Begleitpersonen tragen die volle Verantwor- tung für alle Schäden, die in den Räumlichkeiten der Gitarrenschule Tirando verursacht worden sind. Die Gitarrenschule Tirando übernimmt keine Haftung für die Garderobe und trägt keine Verantwortung insbesondere im Wartezimmer für alle Schäden, die durch andere Perso- nen verursacht werden. Die gesetzlichen Vertreter und Begleitpersonen dürfen die Kinder maximal 10 Minuten vor dem Beginn des Unterrichts bringen und die Kinder müssen nach dem Ende der vereinbarten Unterrichtszeit pünktlich abgeholt werden. Die Gitarrenschule Tirando trägt keine Verantwortung für den Schulweg vor und nach dem Gitarrenunterricht.
12Versicherungsschutz / Haus- und Brandschutzordnung
13Mitteilungspflichten
Die Vertragspartner sind verp ichtet, Änderungen ihres Namens, ihrer Wohnanschrift und sonstiger angegebener Kontaktdaten unverzüglich dem anderen Teil mitzuteilen.